Lehrgänge der Verwaltungsschule Rhein-Neckar
Der Fortbildungslehrgang zum/zur Verwaltungsfachwirt/in Teil I und Teil II wird für Mitarbeiter/innen, die in Kommunen bzw. Stadtverwaltungen beschäftigt sind und die Befähigung für den gehobenen Dienst anstreben, angeboten. Als Verwaltungsfachwirt/in können in der Landes- und Kommunalverwaltung in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach–, Organisations- und auch Führungsaufgaben wahrgenommen werden.
Im Fortbildungslehrgang wird der Lehrstoff, der zum Bestehen der Fortbildungsprüfung vorausgesetzt wird, umfassend behandelt. Der enge Praxisbezug steht hierbei im Vordergrund.
Inhalte der Fortbildungsprüfung sind in Teil I die grundlegenden und handlungsorientierten Qualifikationen und in Teil II die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen.
Der Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r“ bereitet die Auszubildenden im letzten Halbjahr der Ausbildung auf den Abschluss vor. Die Verwaltungsschule nimmt im Auftrag vom Regierungspräsidium Karlsruhe die Prüfung für diesen Ausbildungsberuf ab. Nach Abschluss der Ausbildung können diese in der Landes- und Kommunalverwaltung als Sachbearbeiter/in eigenständige Anträge bearbeiten und unter Anwendung von Rechtsvorschriften Verwaltungsentscheidungen treffen.
Des Weiteren besuchen bereits berufstätige Angestellte den Angestelltenlehrgang I, um die gem. § 25 BAT für Eingruppierung vorgesehene Prüfungspflicht zu erfüllen.
Die Verwaltungsschule Rhein-Neckar führt Basiskurse durch, die zur Qualifizierung für den Vorbereitungslehrgang auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (AngestelltenprüfungI) dienen.
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