Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen des Studieninstituts Rhein-Neckar gGmbH
U1, 16 –19
68161 Mannheim
1. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande, wenn dem Studieninstitut Rhein-Neckar vom Kunden ein schriftlich bestätigtes Angebot vorliegt.
2. Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes
Die Zahlungsmodalitäten sind dem Angebot zu entnehmen. Der fällige Betrag wird mit der Übersendung der Rechnung durch das Studieninstitut Rhein-Neckar fällig.
3. Rücktritt vom Vertrag
a) Tritt der Kunde vier Wochen bis 14 Tage vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurück, so kann das Studieninstitut Rhein-Neckar den von ihm konkret zu beziffernden Ersatz der tatsächlich entstandenen Kosten verlangen.
b) Tritt der Kunde weniger als 14 Tage vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurück, so wird unverzüglich der konkret zu beziffernde Ersatz der tatsächlich entstandenen Kosten sowie 50% des Dozentenhonorars fällig.
c) Bei Absagen oder Terminverschiebungen ab 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird der konkret zu beziffernde Ersatz der tatsächlich entstandenen Kosten sowie das Honorar in Höhe von 80 % in Rechnung gestellt.
d) Das Studieninstitut Rhein-Neckar kann bis vier Wochen vor Leistungsbeginn ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Bei einem späteren Rücktritt hat es im Einvernehmen mit dem Kunden für einen Ersatz zu sorgen, ohne dass dadurch dem Kunden weitere Kosten entstehen.
e) Seminare: Bei Ausfall des Dozenten/der Dozentin behält sich das Studieninstitut Rhein-Neckar – sofern dieser Ausfall nicht von ihm verursacht ist – einen Rücktritt vom Vertrag bis zum Beginn des Seminars vor. In keinem dieser Fälle steht dem Kunden ein Schadenersatzanspruch zu, es sei denn, dem Studieninstitut Rhein-Neckar fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
4. Änderungsvorbehalte
Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
5. Urheberschutz
Fotografieren und audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Studieninstituts nicht vervielfältigt werden.
6. Haftung
Die Haftung des Studieninstituts für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen dem Studieninstitut Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
7. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollten die Bestimmungen dieses Vertrages eine Lücke aufweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung und/oder zur Behebung von Lücken Vereinbarungen zu treffen, mit denen das angestrebte Ziel des Vertrages möglichst erreicht wird. Kündigungen, Änderungen und Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform.
Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Gerichtsstand ist Mannheim.
28.08.2017
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lehrgänge der Verwaltungsschule
U1, 16-19
68161 Mannheim
1. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verwaltungsschule des Studieninstituts Rhein-Neckar gGmbH vom Kunden (Teilnehmer oder Dienststelle) eine schriftliche oder elektronische Anmeldung vorliegt.
2. Fälligkeit der Lehrgangsgebühr
a) Vier bis sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie die Rechnung. Diese ist bis zum Lehrgangsbeginn fällig.
b) Sollten Sie bis Lehrgangsbeginn die Gebühr nicht entrichtet haben, kann der Lehrgang nicht angetreten werden.
c) Die Zahlungsmodalitäten und die Fälligkeit der Zahlung können nochmals der Rechnung entnommen werden.
3. Rücktritt vom Vertrag
a) Eine Anmeldung ist rechtsverbindlich. Tritt vor Inanspruchnahme des Lehrgangs der Kunde vom Vertrag zurück und findet sich vor Kursbeginn kein Nachrücker, so werden ihm die gesamten Lehrgangskosten berechnet.
b) Sollte der Kunde aus gesundheitlichen Gründen gegen Vorlage eines ärztlichen Attests den Lehrgang abbrechen, können die Lehrgangskosten anteilig (exkl. Lehrmaterial und Prüfungs-gebühr) zurückerstattet werden.
c) Bei anderen vorliegenden Gründen muss der Kunde die Lehrgangskosten (inkl. Lehrmaterial und Prüfungsgebühr) für die gesamte Lehrgangsdauer entrichten.
d) Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich die Verwaltungsschule vor, dass ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückgetreten werden kann.
e) In Einzelfällen kann die Verwaltungsschule in Absprache mit dem Kunden die im Vorfeld auf-geführten Punkte aufheben.
4. Änderungsvorbehalte
Die Verwaltungsschule ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während des Lehrgangs vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Unterrichtsreihe für den Kunden nicht wesentlich ändern. Die Verwaltungsschule ist berechtigt, die vorgesehenen Dozenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Stoffinhalts gleich qualifizierte Dozenten zu ersetzen.
Die im Rahmen der Ausbildung / Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand von unseren Dozenten erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
5. Urheberschutz
Fotografieren und audiovisuelle Mitschnitte sind in den Lehrgängen nicht gestattet. Ausgeteiltes Lehr- und Übungsmaterial ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne Genehmigung der Verwaltungsschule des Studieninstituts Rhein-Neckar gGmbH nicht vervielfältigt werden.
6. Haftung
Die Haftung des Studieninstituts für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen dem Studieninstitut Rhein- Neckar gGmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
7. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollten die Bestimmungen dieses Vertrages eine Lücke aufweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung und / oder zur Behebung von Lücken Vereinbarungen zu treffen, mit denen das angestrebte Ziel des Vertrages möglichst erreicht wird.
Kündigungen, Änderungen und Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform.
Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Gerichtsstand ist Mannheim.
11.03.2014
Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.