Die Verwaltungsschule
Rhein-Neckar

Wir bieten Ihnen praxisnahe Lehrgänge für angehende Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachwirte an. Wir bereiten gezielt auf Prüfungen vor und fördern berufliche Kompetenzen durch maßgeschneiderte Weiterbildungen.

Die Verwaltungsschule
Rhein-Neckar

Wir bieten Ihnen praxisnahe Lehrgänge für angehende Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungswirte an. Wir bereiten gezielt auf Prüfungen vor und fördern berufliche Kompetenzen durch maßgeschneiderte Weiterbildungen.

Über die Verwaltungsschule Rhein-Neckar

Die Verwaltungsschule Rhein-Neckar bietet eine Vielzahl an Lehrgängen zur beruflichen Weiterbildung an und begrüßt jährlich über 200 Teilnehmende. Wir stehen für erstklassige Beratung und umfassende Unterstützung während Ihrer Weiterbildung.

Im letzten Ausbildungshalbjahr bietet die Schule Vorbereitungslehrgänge für angehende Verwaltungsfachangestellte gemäß Berufsbildungsgesetz an, durchgeführt im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Berufstätige können die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (Angestelltenprüfung I) absolvieren. Die Verwaltungsschule führt Basiskurse durch, die zur Qualifizierung für den Angestelltenlehrgang I dienen.

Der Fortbildungslehrgang zum/zur Verwaltungsfachwirt*in Teil I und Teil II richtet sich an Mitarbeiter*innen in Kommunen und Stadtverwaltungen, die den gehobenen Dienst anstreben. Der Lehrgang umfasst umfassende Lehrinhalte mit starkem Praxisbezug für die Fortbildungsprüfung.

Unsere Dozent*innen

Unsere Dozent*innen bei der Verwaltungsschule Rhein-Neckar bringen umfassende praktische Erfahrung aus der kommunalen Praxis mit. Fallbearbeitungen und Prüfungssimulationen sind zentrale Elemente unseres praxisorientierten Unterrichts. Ihre pädagogische Raffinesse und ihre tiefe Verbundenheit mit den Herausforderungen des Verwaltungswesens machen den Unterricht zu einer inspirierenden und praxisnahen Erfahrung. Diese Expertise sichert eine optimale Prüfungsvorbereitung und fördert die berufliche Entwicklung unserer Teilnehmer*innen nachhaltig.

LEHRGÄNGE DER VERWALTUNGSSCHULE RHEIN-NECKAR

Fortbildungslehrgang in Vollzeit zum/ zur Verwaltungsfachwirt*in Teil I und Teil II

Der Fortbildungslehrgang zum/ zur Verwaltungsfachwirt*in Teil I und Teil II wird für Mitarbeiter*innen, die in Kommunen bzw. Stadtverwaltungen beschäftigt sind und die Befähigung für den gehobenen Dienst anstreben, angeboten. Als Verwaltungsfachwirt/in können in der Landes- und Kommunalverwaltung in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach–, Organisations- und auch Führungsaufgaben wahrgenommen werden.

Im Fortbildungslehrgang wird der Lehrstoff, der zum Bestehen der Fortbildungsprüfung vorausgesetzt wird, umfassend behandelt. Der enge Praxisbezug steht hierbei im Vordergrund.

Inhalte der Fortbildungsprüfung sind in Teil I die grundlegenden und handlungsorientierten Qualifikationen und in Teil II die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen.

Termine Teil I:

  • Dauer: 04. August 2025 bis 28. November 2025
  • Schriftliche Prüfung: 01., 02., 04., 08. und 09. Dezember 2025
  • Praktische Prüfung: April 2026

 

Termine: Teil II:

  • Dauer: Mai/ Juni 2026 (4 Wochen)
  • Schriftliche Prüfung: Juni 2026
  • Praktische Prüfung: Juli 2026

 

Lehrgangs- und Prüfungsgebühr: 3.525 €

Anmeldeschluss: 15.05.2025

Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte*r“

Der Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte*r“ bereitet die Auszubildenden im letzten Halbjahr der Ausbildung auf den Abschluss vor. Die Verwaltungsschule nimmt im Auftrag vom Regierungspräsidium Karlsruhe die Prüfung für diesen Ausbildungsberuf ab. Nach Abschluss der Ausbildung können diese in der Landes- und Kommunalverwaltung als Sachbearbeiter*in eigenständige Anträge bearbeiten und unter Anwendung von Rechtsvorschriften Verwaltungsentscheidungen treffen.

Termine:

  • Dauer: 13. Januar bis 30. April 2025
  • Schriftliche Prüfung: 06. und 08. Mai 2025
  • Praktische Prüfung: 01. – 04.07.2025

 

Lehrgangs- und Prüfungsgebühr: 2.060 €

Anmeldeschluss: 31.10.2024

Angestelltenlehrgang I

Des Weiteren besuchen bereits berufstätige Angestellte den Angestelltenlehrgang I, um die gem. § 25 BAT für Eingruppierung vorgesehene Prüfungspflicht zu erfüllen.

 

In Vollzeit/ Präsenz

Termine:

  • Dauer: 13. Januar bis 30. April 2025
  • Schriftliche Prüfung: 06. und 08. Mai 2025
  • Praktische Prüfung: 01. bis 04. Juli 2025
 

Lehrgangs- und Prüfungsgebühr: 2.162 €

Anmeldeschluss: 15.06.2024

 

 

Berufsbegleitend/ ONLINE

Termine

  • Der Unterricht wird berufsbegleitend und digital vom 16. September 2024 bis zum 30.April 2025 stattfinden.

Die Unterrichtszeiten sind:

  • Blockunterricht vom 16. – 20. September 2024, täglich von 15.30 – 20.00 Uhr
  • 24. September 2024 bis 08. April 2025 jeweils dienstags und mittwochs von 15.30 – 20.00 Uhr
    (Winterferien von 19.12.24-10.01.2025)
  • Blockunterricht vom 09. April 2025 bis 30. April 2025, täglich von 08.00 – 17.00 Uhr
    (Osterferien von 22.04.-25.04.2025)
  • Schriftliche Prüfung: 06. Mai und 8. Mai
  • Praktische Prüfung: 01.06.2025 02.06.2025, 03.06.2025 oder 04.06.2025

 

Lehrgangs- und Prüfungsgebühr: 2.600 €

Verlängerter Anmeldeschluss: 27.08.2024

Basiskurs zur Qualifizierung für den Vorbereitungslehrgang auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (Angestelltenprüfung I)

Die Verwaltungsschule Rhein-Neckar führt Basiskurse durch, die zur Qualifizierung für den Vorbereitungslehrgang auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (AngestelltenprüfungI) dienen.

Termine:

  • Dauer: 17. + 18. Juni 2024; 20. + 21. Juni; 24. + 25. Juni 
  • Jeweils von 08.00 – 13.00 Uhr (Änderungen vorbehalten) im Studieninstitut Rhein-Neckar
  • Erfolgskontrolle: 28. Juni 2024

Lehrgangs- und Prüfungsgebühr: 629 €

Anmeldeschluss: 09.04.2024

Anmeldung für die Lehrgänge

der Verwaltungsschule Rhein-Neckar

Nehmen Sie Kontakt auf

Sie benötigen weitere Informationen oder möchten sich beraten lassen? Dann schicken Sie und doch einfach eine kurze Nachricht. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen!

Birgit Späth

Leiterin Verwaltungsschule Rhein-Neckar

Ihre Anfrage

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an j.kulczycki@studieninstitut-rn.de widerrufen. Indem Sie unten auf „Anfrage senden“ klicken, stimmen Sie zu, dass das Studieninstitut Rhein-Neckar die oben angegebenen persönlichen Daten speichert und verarbeitet, um Ihnen die angeforderten Inhalte bereitzustellen.

Häufige Fragen (FAQ)

Häufige Fragen zum Vorbereitungslehrgang auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (Angestelltenlehrgang I)

Wir bieten die Vorbereitungslehrgänge auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (Angestelltenlehrgang I) zweimal im Jahr in Vollzeit an. Sowohl der Sommer- als auch der Winterlehrgang dauert 13 Wochen mit anschließender schriftlicher und fachpraktischer Prüfung. Außerdem bieten wir den Vorbereitungslehrgang auch berufsbegleitend einmal im Jahr an. Dieser wird online durchgeführt und dauert sechs Monate.

Sie können sich selbst über das Anmeldeformular anmelden. Um prüfen zu können, ob sie die Voraussetzungen erfüllen, schicken Sie uns bitte zusätzlich eine E-Mail mit ihrem Lebenslauf und der Beschreibung Ihrer Tätigkeiten der letzten zwei bzw. drei Jahre in einer Kommunalverwaltung. Vorausgesetzt sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen und ihr Arbeitgeber zahlt die Lehrgangsgebühren für sie, dann kann sie auch ihr Arbeitgeber anmelden oder uns eine E-Mail über die Kostenübernahme schicken.

1. Voraussetzung zur Teilnahme am Vorbereitungslehrgang auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung ist eine Beschäftigung in einer Kommunal- oder Landesverwaltung.

2. Für Beschäftigte mit abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung oder Verwaltungsausbildung muss eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren, bei Beschäftigten ohne Berufsausbildung von mindestens drei Jahren, nachgewiesen werden.

Die Entscheidung über die Zulassung trifft die Verwaltungsschule.

Das bedeutet, dass die Berufserfahrung auf dem Niveau der geforderten Tätigkeit erworben wurde, also dem Berufsbild eines Verwaltungsfachangestellten (= Erste Prüfung nach der Entgeltordnung) entspricht. Eine Erfahrung in anderen Berufen gilt nicht als einschlägig.

Diese praktischen berufsspezifischen Tätigkeiten sind z.B. erworbene vertiefte Verwaltungskenntnisse in Haushalts- und Rechnungswesen, Personalwesen, Verwaltungsrecht, -verfahren, Sozialhilfe.

Einschlägige Berufspraxis ist die selbständige Wahrnehmung von rechtlich geprägten Verwaltungsaufgaben.

Um sich weitere einschlägige Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung anzueignen, empfehlen wir beispielsweise eine Teilnahme am Basiskurs zur Qualifizierung für den Vorbereitungslehrgang auf die Angestelltenprüfung I. Durch das Bestehen der Erfolgskontrolle könnten Sie zusätzlich berufliche Handlungsfähigkeit nachweisen. (siehe Ausschreibung Basiskurs). Auch dient der Basiskurs als sehr gute Vorbereitung auf den Angestelltenlehrgang I.

Auch verschiedene Praktika z. B. in einer Personalstelle, Kämmerei, Sozialamt oder im Bereich politische Gremien bieten eine gute Möglichkeit Kenntnisse anzueignen.

Die Anmeldungen werden nach Eingang und Eignung berücksichtigt.

Eine Zusage über einen Teilnahmeplatz erfolgt unter Berücksichtigung der Raum- und Teilnehmerkapazitäten, wobei zuerst die prüfungspflichtigen Auszubildenden (Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte*r) berücksichtigt werden müssen. 

Nach dem jeweiligen Anmeldeschluss erhalten Sie von uns eine E-Mail über die Zu- oder Absage Ihrer Teilnahme.

Sie benötigen für den Unterricht und für die Prüfungen eine aktuelle Ausgabe der Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Baden-Württemberg (VSV). Den Bestellschein „VSVSonderbestellung“ vom Richard Boorberg Verlag versenden wir mit der Einladung zum Lehrgang.


Die Kosten für die VSV sind in der Lehrgangsgebühr nicht beinhaltet. Als moderner Bildungsdienstleister bieten wir in der vhs-cloud (Deutscher Volkshochschul-Verband)
eine Lehr- und Lernplattform an. Dort stehen den Teilnehmer*innen alle erforderlichen Unterlagen wie Skripte, Arbeitsblätter und Übungsfälle unserer Dozent*innen in digitaler Form zur Verfügung.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe lässt Personen zur Ausbildungsabschlussprüfung zum/ zur Verwaltungsfachangestellten (Externenprüfung) zu, wenn mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Für Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Häufige Fragen zum Basiskurs zur Qualifizierung für den Vorbereitungslehrgang auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (Angestelltenlehrgang I)

  • Teilnehmer*innen, die ohne entsprechende Ausbildung in einer Kommunalverwaltung eingestellt worden sind.
  • Teilnehmer*innen, die in speziellen Fachbereichen einer Kommunalverwaltung tätig sind und zusätzliche Kenntnisse erwerben möchten.
  • Teilnehmer*innen, für die eine Anmeldung zur Ersten Prüfung nach der Entgeltordnung geplant ist.

Die Voraussetzung zur Teilnahme am Basiskurs ist eine Beschäftigung in einer Kommunal- oder Landesverwaltung.

Der Basiskurs vermittelt ihnen Grundkenntnisse aus dem Bereich der kommunalen Verwaltung. Auch dient der Basiskurs als sehr gute Vorbereitung auf den Angestelltenlehrgang I.

In einzelnen Fällen könnte durch das Bestehen der Erfolgskontrolle zum Abschluss des Basiskurses zusätzliche berufliche Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden, die für die Zulassung zur Ersten Prüfung nach der Entgeltordnung erforderlich ist.

Im Basiskurs werden Grundkenntnisse, der im Angestelltenlehrgang I prüfungsrelevanten Fächer vermittelt.

Den Basiskurs bieten wir einmal im Jahr mit einer Dauer von sechs Unterrichtstagen an. Danach schließt sich eine Erfolgskontrolle an.

Sie können sich selbst über das Anmeldeformular anmelden. Sollte ihr Arbeitgeber die Kursgebühren für sie zahlen, kann sie auch ihr Arbeitgeber anmelden oder uns eine E-Mail über die Kostenübernahme schicken. 

Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.

Eine Zusage über einen Teilnahmeplatz erfolgt unter Berücksichtigung der Raum- und Teilnehmerkapazitäten. Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie von uns eine E-Mail über die Zu- oder Absage Ihrer Teilnahme.

Sie benötigen keine Literatur oder Unterlagen. Sie erhalten von uns alle im Unterricht verwendeten Skripte und Gesetzestexte.

Häufige Fragen zum Fortbildungslehrgang zum/ zur Verwaltungsfachwirt*in

  • Erfolgreich bestandene Abschlussprüfung in den Bereichen Verwaltungsfachangestellte*r (Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung) oder Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (Angestelltenprüfung I)
  • Staatsprüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Verwaltungsdienst
  • Staatsprüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Dienst der allgemeinen Finanzverwaltung und danach eine mind. dreijährige, einschlägige Berufspraxis in der Verwaltung
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in den unter 1. genannten oder vergleichbaren Tätigkeiten
  • Erfolgreich bestandene Abschlussprüfung in den Bereichen Verwaltungsfachangestellte*r (Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung) oder Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (Angestelltenprüfung I)
  • Staatsprüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Verwaltungsdienst
  • Staatsprüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Dienst der allgemeinen Finanzverwaltung und danach eine mind. dreijährige, einschlägige Berufspraxis in der Verwaltung
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in den unter 1. genannten oder vergleichbaren Tätigkeiten

Sie können sich selbst über das Anmeldeformular anmelden.

Vorausgesetzt sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen und ihr Arbeitgeber zahlt die Lehrgangsgebühren für sie, dann kann sie auch ihr Arbeitgeber anmelden oder uns eine E-Mail über die Kostenübernahme schicken.

Wir bieten den Fortbildungslehrgang zum*r Verwaltungsfachwirt*in einmal im Jahr in Vollzeit an.

Er besteht aus 2 Teilen:

  • Teil 1: August bis November (17 Wochen Unterricht), schriftliche Prüfung Anfang Dezember,
    praktische Prüfung im April
  • Teil 2: Mai/Juni (4 Wochen Unterricht), schriftliche Prüfung Ende Juni, praktische Prüfung im Juli

Bitte nutzen Sie unser Anmeldeformular.

Voraussetzung für die Teilnahme ist die Zulassung zur Prüfung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Bitte stellen Sie dort, parallel zu Ihrer Anmeldung bei uns, den Zulassungsantrag.

Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.

Eine Zusage über einen Teilnahmeplatz erfolgt unter Berücksichtigung der Raum- und Teilnehmerkapazitäten.

Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie von uns eine E-Mail über die Zu- oder Absage Ihrer Teilnahme.

Sie benötigen für den Unterricht und für die Prüfungen eine aktuelle Ausgabe der Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Baden-Württemberg (VSV). Den Bestellschein „VSVSonderbestellung“ vom Richard Boorberg Verlag versenden wir mit der Einladung zum Lehrgang.

Die Kosten für die VSV sind in der Lehrgangsgebühr nicht beinhaltet.

 

Als weitere Literatur ist das Europa-Recht (Beck-Texte im dtv) für den Lehrgang und die Prüfung zugelassen.


Als moderner Bildungsdienstleister bieten wir in der vhs-cloud (Deutscher Volkshochschul-Verband) eine Lehr- und Lernplattform an. Dort stehen den Teilnehmer*innen alle erforderlichen Unterlagen wie Skripte, Arbeitsblätter und Übungsfälle unserer Dozent*innen auch in digitaler Form zur Verfügung.

Weitere häufige Fragen

In jedem Klassenzimmer stehen Ihnen abschließbare Schränke für Ihre VSV oder Ihre Unterlagen zur Lagerung über Nacht oder über das Wochenende zur Verfügung.

In jedem Klassenzimmer stehen Ihnen abschließbare Schränke für Ihre VSV oder Ihre Unterlagen zur Lagerung über Nacht oder über das Wochenende zur Verfügung.

Sollten sie im Unterricht mit Tablet oder Notebook arbeiten, erhalten sie von uns das WLAN-Passwort.

Im Eingangsbereich/ Foyer stehen Ihnen ein Kaffeeautomat und Wasserspender zur Verfügung. Außerdem gibt es im Erdgeschoss ein Café/ Bistro.

In den Nachbarquadraten in U2 und K1 gibt es kostenpflichtige Tiefgaragenstellplätze.

Vielen Dank für die
Anmeldung!

Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.