Wir bieten Ihnen praxisnahe Lehrgänge für angehende Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungsfachwirte an. Wir bereiten gezielt auf Prüfungen vor und fördern berufliche Kompetenzen durch maßgeschneiderte Weiterbildungen.
Wir bieten Ihnen praxisnahe Lehrgänge für angehende Verwaltungsfachangestellte und Verwaltungswirte an. Wir bereiten gezielt auf Prüfungen vor und fördern berufliche Kompetenzen durch maßgeschneiderte Weiterbildungen.
Die Verwaltungsschule Rhein-Neckar bietet eine Vielzahl an Lehrgängen zur beruflichen Weiterbildung an und begrüßt jährlich über 200 Teilnehmende. Wir stehen für erstklassige Beratung und umfassende Unterstützung während Ihrer Weiterbildung.
Im letzten Ausbildungshalbjahr bietet die Schule Vorbereitungslehrgänge für angehende Verwaltungsfachangestellte gemäß Berufsbildungsgesetz an, durchgeführt im Auftrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Berufstätige können die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (Angestelltenprüfung I) absolvieren. Die Verwaltungsschule führt Basiskurse durch, die zur Qualifizierung für den Angestelltenlehrgang I dienen.
Der Fortbildungslehrgang zum/zur Verwaltungsfachwirt*in Teil I und Teil II richtet sich an Mitarbeiter*innen in Kommunen und Stadtverwaltungen, die den gehobenen Dienst anstreben. Der Lehrgang umfasst umfassende Lehrinhalte mit starkem Praxisbezug für die Fortbildungsprüfung.
Unsere Dozent*innen bei der Verwaltungsschule Rhein-Neckar bringen umfassende praktische Erfahrung aus der kommunalen Praxis mit. Fallbearbeitungen und Prüfungssimulationen sind zentrale Elemente unseres praxisorientierten Unterrichts. Ihre pädagogische Raffinesse und ihre tiefe Verbundenheit mit den Herausforderungen des Verwaltungswesens machen den Unterricht zu einer inspirierenden und praxisnahen Erfahrung. Diese Expertise sichert eine optimale Prüfungsvorbereitung und fördert die berufliche Entwicklung unserer Teilnehmer*innen nachhaltig.
Fortbildungslehrgang in Vollzeit zum/ zur Verwaltungsfachwirt*in Teil I und Teil II
Der Fortbildungslehrgang zum/ zur Verwaltungsfachwirt*in Teil I und Teil II wird für Mitarbeiter*innen, die in Kommunen bzw. Stadtverwaltungen beschäftigt sind und die Befähigung für den gehobenen Dienst anstreben, angeboten. Als Verwaltungsfachwirt/in können in der Landes- und Kommunalverwaltung in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach–, Organisations- und auch Führungsaufgaben wahrgenommen werden.
Im Fortbildungslehrgang wird der Lehrstoff, der zum Bestehen der Fortbildungsprüfung vorausgesetzt wird, umfassend behandelt. Der enge Praxisbezug steht hierbei im Vordergrund.
Inhalte der Fortbildungsprüfung sind in Teil I die grundlegenden und handlungsorientierten Qualifikationen und in Teil II die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen.
Termine Teil I:
Termine: Teil II:
Lehrgangs- und Prüfungsgebühr: 3.525 €
Anmeldeschluss: 15.05.2025
Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte*r“
Der Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte*r“ bereitet die Auszubildenden im letzten Halbjahr der Ausbildung auf den Abschluss vor. Die Verwaltungsschule nimmt im Auftrag vom Regierungspräsidium Karlsruhe die Prüfung für diesen Ausbildungsberuf ab. Nach Abschluss der Ausbildung können diese in der Landes- und Kommunalverwaltung als Sachbearbeiter*in eigenständige Anträge bearbeiten und unter Anwendung von Rechtsvorschriften Verwaltungsentscheidungen treffen.
Termine:
Lehrgangs- und Prüfungsgebühr: 2.060 €
Anmeldeschluss: 31.10.2024
Angestelltenlehrgang I
Des Weiteren besuchen bereits berufstätige Angestellte den Angestelltenlehrgang I, um die gem. § 25 BAT für Eingruppierung vorgesehene Prüfungspflicht zu erfüllen.
In Vollzeit/ Präsenz
Termine:
Lehrgangs- und Prüfungsgebühr: 2.162 €
Anmeldeschluss: 15.06.2024
Berufsbegleitend/ ONLINE
Termine
Die Unterrichtszeiten sind:
Lehrgangs- und Prüfungsgebühr: 2.600 €
Verlängerter Anmeldeschluss: 27.08.2024
Die Verwaltungsschule Rhein-Neckar führt Basiskurse durch, die zur Qualifizierung für den Vorbereitungslehrgang auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (AngestelltenprüfungI) dienen.
Termine:
Lehrgangs- und Prüfungsgebühr: 629 €
Anmeldeschluss: 09.04.2024
der Verwaltungsschule Rhein-Neckar
Sie benötigen weitere Informationen oder möchten sich beraten lassen? Dann schicken Sie und doch einfach eine kurze Nachricht. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen!
Birgit Späth
Leiterin Verwaltungsschule Rhein-Neckar
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an j.kulczycki@studieninstitut-rn.de widerrufen. Indem Sie unten auf „Anfrage senden“ klicken, stimmen Sie zu, dass das Studieninstitut Rhein-Neckar die oben angegebenen persönlichen Daten speichert und verarbeitet, um Ihnen die angeforderten Inhalte bereitzustellen.
Häufige Fragen zum Vorbereitungslehrgang auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (Angestelltenlehrgang I)
Wir bieten die Vorbereitungslehrgänge auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (Angestelltenlehrgang I) zweimal im Jahr in Vollzeit an. Sowohl der Sommer- als auch der Winterlehrgang dauert 13 Wochen mit anschließender schriftlicher und fachpraktischer Prüfung. Außerdem bieten wir den Vorbereitungslehrgang auch berufsbegleitend einmal im Jahr an. Dieser wird online durchgeführt und dauert sechs Monate.
Sie können sich selbst über das Anmeldeformular anmelden. Um prüfen zu können, ob sie die Voraussetzungen erfüllen, schicken Sie uns bitte zusätzlich eine E-Mail mit ihrem Lebenslauf und der Beschreibung Ihrer Tätigkeiten der letzten zwei bzw. drei Jahre in einer Kommunalverwaltung. Vorausgesetzt sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen und ihr Arbeitgeber zahlt die Lehrgangsgebühren für sie, dann kann sie auch ihr Arbeitgeber anmelden oder uns eine E-Mail über die Kostenübernahme schicken.
Bitte nutzen Sie unser Anmeldeformular.
1. Voraussetzung zur Teilnahme am Vorbereitungslehrgang auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung ist eine Beschäftigung in einer Kommunal- oder Landesverwaltung.
2. Für Beschäftigte mit abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung oder Verwaltungsausbildung muss eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren, bei Beschäftigten ohne Berufsausbildung von mindestens drei Jahren, nachgewiesen werden.
Die Entscheidung über die Zulassung trifft die Verwaltungsschule.
Das bedeutet, dass die Berufserfahrung auf dem Niveau der geforderten Tätigkeit erworben wurde, also dem Berufsbild eines Verwaltungsfachangestellten (= Erste Prüfung nach der Entgeltordnung) entspricht. Eine Erfahrung in anderen Berufen gilt nicht als einschlägig.
Diese praktischen berufsspezifischen Tätigkeiten sind z.B. erworbene vertiefte Verwaltungskenntnisse in Haushalts- und Rechnungswesen, Personalwesen, Verwaltungsrecht, -verfahren, Sozialhilfe.
Einschlägige Berufspraxis ist die selbständige Wahrnehmung von rechtlich geprägten Verwaltungsaufgaben.
Um sich weitere einschlägige Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung anzueignen, empfehlen wir beispielsweise eine Teilnahme am Basiskurs zur Qualifizierung für den Vorbereitungslehrgang auf die Angestelltenprüfung I. Durch das Bestehen der Erfolgskontrolle könnten Sie zusätzlich berufliche Handlungsfähigkeit nachweisen. (siehe Ausschreibung Basiskurs). Auch dient der Basiskurs als sehr gute Vorbereitung auf den Angestelltenlehrgang I.
Auch verschiedene Praktika z. B. in einer Personalstelle, Kämmerei, Sozialamt oder im Bereich politische Gremien bieten eine gute Möglichkeit Kenntnisse anzueignen.
Die Anmeldungen werden nach Eingang und Eignung berücksichtigt.
Eine Zusage über einen Teilnahmeplatz erfolgt unter Berücksichtigung der Raum- und Teilnehmerkapazitäten, wobei zuerst die prüfungspflichtigen Auszubildenden (Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte*r) berücksichtigt werden müssen.
Nach dem jeweiligen Anmeldeschluss erhalten Sie von uns eine E-Mail über die Zu- oder Absage Ihrer Teilnahme.
Sie benötigen für den Unterricht und für die Prüfungen eine aktuelle Ausgabe der Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Baden-Württemberg (VSV). Den Bestellschein „VSVSonderbestellung“ vom Richard Boorberg Verlag versenden wir mit der Einladung zum Lehrgang.
Die Kosten für die VSV sind in der Lehrgangsgebühr nicht beinhaltet. Als moderner Bildungsdienstleister bieten wir in der vhs-cloud (Deutscher Volkshochschul-Verband)
eine Lehr- und Lernplattform an. Dort stehen den Teilnehmer*innen alle erforderlichen Unterlagen wie Skripte, Arbeitsblätter und Übungsfälle unserer Dozent*innen in digitaler Form zur Verfügung.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe lässt Personen zur Ausbildungsabschlussprüfung zum/ zur Verwaltungsfachangestellten (Externenprüfung) zu, wenn mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Für Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Häufige Fragen zum Basiskurs zur Qualifizierung für den Vorbereitungslehrgang auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (Angestelltenlehrgang I)
Die Voraussetzung zur Teilnahme am Basiskurs ist eine Beschäftigung in einer Kommunal- oder Landesverwaltung.
Der Basiskurs vermittelt ihnen Grundkenntnisse aus dem Bereich der kommunalen Verwaltung. Auch dient der Basiskurs als sehr gute Vorbereitung auf den Angestelltenlehrgang I.
In einzelnen Fällen könnte durch das Bestehen der Erfolgskontrolle zum Abschluss des Basiskurses zusätzliche berufliche Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden, die für die Zulassung zur Ersten Prüfung nach der Entgeltordnung erforderlich ist.
Im Basiskurs werden Grundkenntnisse, der im Angestelltenlehrgang I prüfungsrelevanten Fächer vermittelt.
Den Basiskurs bieten wir einmal im Jahr mit einer Dauer von sechs Unterrichtstagen an. Danach schließt sich eine Erfolgskontrolle an.
Sie können sich selbst über das Anmeldeformular anmelden. Sollte ihr Arbeitgeber die Kursgebühren für sie zahlen, kann sie auch ihr Arbeitgeber anmelden oder uns eine E-Mail über die Kostenübernahme schicken.
Bitte nutzen Sie unser Anmeldeformular.
Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
Eine Zusage über einen Teilnahmeplatz erfolgt unter Berücksichtigung der Raum- und Teilnehmerkapazitäten. Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie von uns eine E-Mail über die Zu- oder Absage Ihrer Teilnahme.
Sie benötigen keine Literatur oder Unterlagen. Sie erhalten von uns alle im Unterricht verwendeten Skripte und Gesetzestexte.
Häufige Fragen zum Fortbildungslehrgang zum/ zur Verwaltungsfachwirt*in
Sie können sich selbst über das Anmeldeformular anmelden.
Vorausgesetzt sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen und ihr Arbeitgeber zahlt die Lehrgangsgebühren für sie, dann kann sie auch ihr Arbeitgeber anmelden oder uns eine E-Mail über die Kostenübernahme schicken.
Wir bieten den Fortbildungslehrgang zum*r Verwaltungsfachwirt*in einmal im Jahr in Vollzeit an.
Er besteht aus 2 Teilen:
Bitte nutzen Sie unser Anmeldeformular.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Zulassung zur Prüfung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe. Bitte stellen Sie dort, parallel zu Ihrer Anmeldung bei uns, den Zulassungsantrag.
Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
Eine Zusage über einen Teilnahmeplatz erfolgt unter Berücksichtigung der Raum- und Teilnehmerkapazitäten.
Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie von uns eine E-Mail über die Zu- oder Absage Ihrer Teilnahme.
Sie benötigen für den Unterricht und für die Prüfungen eine aktuelle Ausgabe der Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Baden-Württemberg (VSV). Den Bestellschein „VSVSonderbestellung“ vom Richard Boorberg Verlag versenden wir mit der Einladung zum Lehrgang.
Die Kosten für die VSV sind in der Lehrgangsgebühr nicht beinhaltet.
Als weitere Literatur ist das Europa-Recht (Beck-Texte im dtv) für den Lehrgang und die Prüfung zugelassen.
Als moderner Bildungsdienstleister bieten wir in der vhs-cloud (Deutscher Volkshochschul-Verband) eine Lehr- und Lernplattform an. Dort stehen den Teilnehmer*innen alle erforderlichen Unterlagen wie Skripte, Arbeitsblätter und Übungsfälle unserer Dozent*innen auch in digitaler Form zur Verfügung.
Weitere häufige Fragen
In jedem Klassenzimmer stehen Ihnen abschließbare Schränke für Ihre VSV oder Ihre Unterlagen zur Lagerung über Nacht oder über das Wochenende zur Verfügung.
In jedem Klassenzimmer stehen Ihnen abschließbare Schränke für Ihre VSV oder Ihre Unterlagen zur Lagerung über Nacht oder über das Wochenende zur Verfügung.
Sollten sie im Unterricht mit Tablet oder Notebook arbeiten, erhalten sie von uns das WLAN-Passwort.
Im Eingangsbereich/ Foyer stehen Ihnen ein Kaffeeautomat und Wasserspender zur Verfügung. Außerdem gibt es im Erdgeschoss ein Café/ Bistro.
Wir melden uns in Kürze bei Ihnen.