Informationen zum Lehrgang

Des Weiteren besuchen bereits berufs­tätige Angestellte den Angestellten­lehrgang I, um die gem. § 25 BAT für Eingruppierung vorgesehene Prüfungs­pflicht zu erfüllen.

In Vollzeit/ Präsenz

Termine:

  • Dauer: 12. Januar bis 24. April 2026

  • Schriftliche Prüfung: 05. und 07. Mai 2026

  • Praktische Prüfung: 30. Juni bis 03. Juli 2026 oder 06. Juli 2026

Berufsbegleitend/ Online

Termine
  • Der Unterricht wird berufs­begleitend und digital vom 15. September 2025 bis zum 24. April 2026 stattfinden.

Die Unterrichtszeiten sind:

  • Blockunterricht vom 15. – 19. September 2025 täglich von 15.30 – 20.00 Uhr

  • 23. September 2025 bis 01. April 2026 jeweils dienstags und mittwochs von 15.30 – 20.00 Uhr

    (Unterrichtsfrei: Winterferien von 18.12.25 – 05.01.2026; 17.02.2026, Osterferien 02.04. – 10.04.2026)

  • Blockunterricht vom 09. April 2025 bis 30. April 2025, täglich von 08.00 – 17.00 Uhr

    (Osterferien von 22.04. – 25.04.2025)

  • Schriftliche Prüfung: Anfang Mai 2026 (genaue Termine werden noch bekannt gegeben)

  • Praktische Prüfung: Anfang Juli 2026 (genaue Termine werden noch bekannt gegeben)

Downloads

Lehrgangs­anmeldung

Anmeldung zum Angestelltenlehrgang I

Häufige Fragen (FAQ)

Häufige Fragen zum Vorbereitungs­lehrgang auf die Erste Prüfung nach der Entgelt­ordnung (Angestellten­lehrgang I)

Wir bieten die Vorbereitungslehrgänge auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (Angestelltenlehrgang I) zweimal im Jahr in Vollzeit an. Sowohl der Sommer- als auch der Winterlehrgang dauert 13 Wochen mit anschließender schriftlicher und fachpraktischer Prüfung. Außerdem bieten wir den Vorbereitungslehrgang auch berufsbegleitend einmal im Jahr an. Dieser wird online durchgeführt und dauert sechs Monate.

Wir bieten die Vorbereitungslehrgänge auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (Angestelltenlehrgang I) zweimal im Jahr in Vollzeit an. Sowohl der Sommer- als auch der Winterlehrgang dauert 13 Wochen mit anschließender schriftlicher und fachpraktischer Prüfung. Außerdem bieten wir den Vorbereitungslehrgang auch berufsbegleitend einmal im Jahr an. Dieser wird online durchgeführt und dauert sechs Monate.

Sie können sich selbst über das Anmeldeformular anmelden. Um prüfen zu können, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, schicken Sie uns bitte zusätzlich eine E-Mail mit Ihrem Lebenslauf und der Beschreibung Ihrer Tätigkeiten der letzten zwei bzw. drei Jahre in einer Kommunalverwaltung. Vorausgesetzt Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen und Ihr/e Arbeitgeber*in zahlt die Lehrgangsgebühren für Sie, dann kann Sie auch Ihr/e Arbeitgeber*in anmelden oder uns eine E-Mail über die Kostenübernahme schicken.

1. Voraussetzung zur Teilnahme am Vorbereitungslehrgang auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung ist eine Beschäftigung in einer Kommunal- oder Landesverwaltung.

2. Für Beschäftigte mit abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung oder Verwaltungsausbildung muss eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren, bei Beschäftigten ohne Berufsausbildung von mindestens drei Jahren, nachgewiesen werden.

Die Entscheidung über die Zulassung trifft die Verwaltungsschule.

1. Voraussetzung zur Teilnahme am Vorbereitungslehrgang auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung ist eine Beschäftigung in einer Kommunal- oder Landesverwaltung.

2.1 Um die fehlenden Zulassungsvoraussetzungen zu kompensieren, wird erwartet, dass ein Basiskurs für Quereinsteiger*innen (Online) im Voraus erfolgreich abgeschlossen wird.
Zusätzlich ist ein erhöhtes Selbststudium notwendig.

oder 

2.2 Für Beschäftigte, die eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung in einer Kommunal- oder Landesverwaltung nachweisen können, ist der Basiskurs für
Quereinsteiger*innen nicht erforderlich.

Die Entscheidung über die Zulassung trifft die Verwaltungsschule Rhein-Neckar.

Das bedeutet, dass die Berufserfahrung auf dem Niveau der geforderten Tätigkeit erworben wurde, also dem Berufsbild eines Verwaltungsfachangestellten (= Erste Prüfung nach der Entgeltordnung) entspricht. Eine Erfahrung in anderen Berufen gilt nicht als einschlägig.

Diese praktischen berufsspezifischen Tätigkeiten sind z.B. erworbene vertiefte Verwaltungskenntnisse in Haushalts- und Rechnungswesen, Personalwesen, Verwaltungsrecht, -verfahren, Sozialhilfe. Einschlägige Berufspraxis ist die selbständige Wahrnehmung von rechtlich geprägten Verwaltungsaufgaben.

Um sich weitere einschlägige Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung anzueignen, empfehlen wir beispielsweise eine Teilnahme am Basiskurs zur Qualifizierung für den Vorbereitungslehrgang auf die Angestelltenprüfung I. Durch das Bestehen der Erfolgskontrolle könnten Sie zusätzlich berufliche Handlungsfähigkeit nachweisen.

(Siehe Ausschreibung Basiskurs). Auch dient der Basiskurs als sehr gute Vorbereitung auf den Angestelltenlehrgang I. Auch verschiedene Praktika z. B. in einer Personalstelle, Kämmerei, Sozialamt oder im Bereich politische Gremien bieten eine gute Möglichkeit Kenntnisse anzueignen.

Die Anmeldungen werden nach Eingang und Eignung berücksichtigt.

Eine Zusage über einen Teilnahmeplatz erfolgt unter Berücksichtigung der Raum- und Teilnehmerkapazitäten, wobei zuerst die prüfungspflichtigen Auszubildenden (Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungs-fachangestellte*r) berücksichtigt werden müssen (entfällt beim berufsbegleitenden Lehrgang).

Nach dem jeweiligen Anmeldeschluss erhalten Sie von uns eine E-Mail über die Zu- oder Absage Ihrer Teilnahme.

Sie benötigen für den Unterricht und für die Prüfungen eine aktuelle Ausgabe der Vorschriftensammlung für die Verwaltung in Baden-Württemberg (VSV). Den Bestellschein „VSV-Sonderbestellung“ vom Richard Boorberg Verlag versenden wir mit der Einladung zum Lehrgang.

Die Kosten für die VSV sind in der Lehrgangsgebühr nicht beinhaltet. Als moderner Bildungsdienstleister bieten wir in der vhs-cloud (Deutscher Volkshochschul-Verband) eine Lehr- und Lernplattform an. Dort stehen den Teilnehmer*innen alle erforderlichen Unterlagen wie Skripte, Arbeitsblätter und Übungsfälle unserer Dozent*innen in digitaler Form zur Verfügung.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe lässt Personen zur Ausbildungsabschlussprüfung zum/ zur Verwaltungsfachangestellen (Externenprüfung) zu, wenn mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Für Fragen dazu, wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Weitere häufige Fragen

In jedem Klassenzimmer stehen Ihnen abschließbare Schränke für Ihre VSV oder Ihre Unterlagen zur Lagerung über Nacht oder über das Wochenende zur Verfügung.

In jedem Klassenzimmer stehen Ihnen abschließbare Schränke für Ihre VSV oder Ihre Unterlagen zur Lagerung über Nacht oder über das Wochenende zur Verfügung.

Sollten sie im Unterricht mit Tablet oder Notebook arbeiten, erhalten sie von uns das WLAN-Passwort.

Im Eingangsbereich/ Foyer stehen Ihnen ein Kaffeeautomat und Wasserspender zur Verfügung. Außerdem gibt es im Erdgeschoss ein Café/ Bistro.

In den Nachbarquadraten in U2 und K1 gibt es kostenpflichtige Tiefgaragenstellplätze.

Nehmen Sie
Kontakt auf

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Birgit Späth

Leiterin Verwaltungsschule Rhein-Neckar

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